© REVISIO Family Office GmbH
Ganzheitliche Betreuung von Familieninteressen
Kreuzberger Ring 18a | 65205 Wiesbaden
Fon: +49 (0) 6 11 – 7 78 86 77 | Fax: +49 (0) 6 11 – 7 78 86 66 | Mail: info@revisio-family.de
Gemeinsam stark für Ihre Zukunft
Ihre Wünsche und Ihre Ideen
„Manchmal ist das Besondere an sich schon wertvoll genug, um daran zu glauben.“ Unbekannt
„Ich möchte eine Stiftung gründen – aber wie?“
Wir beraten Sie ganzheitlich und transparent bei der Errichtung einer Stiftung. Wir helfen Ihnen bei der Realisierung Ihrer Stiftungsidee und unterstützen Sie aktiv bei der Verwaltung Ihrer persönlichen Stiftung.
Ihr Stifterwille ist unser oberstes Gebot.
Als Treuhänder verwalten wir nicht rechtsfähige Stiftungen als Sondervermögen. Dies führt zu besonderen Vorteilen sowohl für den Stifter als auch für die Stiftung.
Engagierte Menschen mit guten Ideen und Engagement machen unsere Region lebenswert. Eine Stiftung führt Ihre Wünsche und Ihr Lebenswerk weit über die Spanne eines menschlichen Lebens hinaus fort.
Wir nehmen Ihnen die umfassenden Verwaltungsarbeiten ab und bedienen uns institutionellen Partnern bei der Umsetzung Ihres Förderzieles.
Wir zeichnen uns durch unsere Unabhängigkeit von gemeinnützigen, kirchlichen und mildtätigen Einrichtungen aus.
Aus diesem Grunde arbeiten wir für Sie völlig unbeeinflusst und können Ihre persönlichen Bedürfnisse gemeinsam realisieren.
Was immer es auch ist,
wir sind für Sie da!
Fon: +49 (0) 6 11 – 7 78 86 77
Wir schaffen Klarheit
Als Treuhandstiftung bezeichnet man die Zuwendung von Vermögenswerten durch den Stifter an eine natürliche oder juristische Person mit der Maßgabe, die übertragenen Werte dauerhaft zur Verfolgung des vom Stifter festgelegten – meist gemeinnützigen – Zwecks zu nutzen. Hierbei bedient sich der Stifter der Stiftungstreuhand als Träger des Stiftungsvermögens. Nach der vertraglichen Regelung ist das Stiftungsvermögen als Sondervermögen, getrennt zu verwalten. Die aus dem Stiftungsvermögen erwirtschafteten Erträge sind für die Erfüllung der Satzungszwecke zu verwenden.
Die Treuhandstiftung ist eine unkomplizierte und flexible Rechtsform. Eine eigene Stiftungsorganisation ist nicht erforderlich, da die Organisation von der Stiftungstreuhand gestellt wird. Die Kosten für die Errichtung und die laufende Verwaltung der Stiftung sind überschaubar. Die Entbindung des Stifters von lästigen Verwaltungsaufgaben ist ein weiterer Vorteil.
Die Stiftergemeinschaft wird in der Regel als Treuhandstiftung mit unterschiedlichen Stiftungszwecken errichtet und treuhänderisch durch die Stiftungstreuhand verwaltet. Interessierte Stifter erhalten im Rahmen der Stiftergemeinschaft die Möglichkeit, Ihre Stiftung auf ihren Nahmen schnell und einfach zu errichten.
Die Zweckbestimmung für die Stiftung und die Empfängerorganisation (z. B. Umwelt-, Tierschutz, Jugend- oder Altenhilfe, etc.) wird dabei von den Stiftern selbst bestimmt. Das Stiftungsvermögen kann zu Lebzeiten oder von Todes wegen in jeder beliebigen Höhe aufgestockt werden.
Den Stifter steht es ebenfalls frei, für die Zwecke ihrer Stiftung um Spenden oder Zustiftungen Dritter zu werben.
Die Treuhandstiftung wird mit Abschluss des Treuhandvertrags und Übertragung des Stiftungsvermögens auf den Stiftungsträger errichtet. Bestandteile des Treuhandvertrags sind die Stiftungssatzung sowie die Vereinbarungen zur Stiftungsverwaltung durch den Stiftungsträger.
Im Treuhandvertrag – rechtlich ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß §§ 675, 663 BGB – behält sich der Stifter meist bestimmte Rechte vor, etwa Kontrollfunktionen oder die Vergabe von Fördermitteln.
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